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KMID : 1234820140150020165
Korean Society of Law and Medicine
2014 Volume.15 No. 2 p.165 ~ p.194
Besteht die Pflicht des Arztes, den Patienten ber einen eigenen Behandlungsfehler zu informieren?
Kim Min-Joong

Abstract
Der Vertrag zwischen dem Arzt und seinem Patienten wird als Auftrag im Sinne des KBGB qualifiziert. Dem Arzt erwachsen innerhalb dieses Behandlungsvertrages zahlreiche Pflichten, von denen ein groer Teil durch Richterrecht geschaffen wurde. Den Arzt treffen z.B. Behandlungspflicht, Informationspflicht ber die Behandlung, Aufklrungspflicht ber einwilligungspflichtige Umstnde, Dokumentationspflicht, Schweigepflicht. Der Arzt ist nach Rechtsprechung und Literatur verpflichtet, den Patienten ber smtliche fr die Einwilligung wesentlichen Umstnde aufzuklren, insbesondere ber Art, Umfang, Durchfhrung, zu erwartende Folgen und spezifische Risiken der Manahme, die Notwendigkeit, Dringlichkeit und Eignung der Manahme zur Diagnose oder zur Therapie und uber die Erfolgsaussichten der Manahme im Hinblick auf die Diagnose oder Therapie. Mu der Arzt den Patienten auf einen eigenen Behandlungsfehler hinweisen, wenn fr ihnen Umstnde erkennbar sind, die die Annahme eines Behandlungsfehlers begrnden. Allgemeine Offenbarungspflichr bei rztlichen Behandlungsfehlern wird bisher nicht diskutiert. Nach derzietigem Recht besteht keine allgemeine Offenbarungspflicht des Arztes, den Patienten unaufgefordert ber einen eigenen Behandlungsfehler hinzuweisen. Aber wie im BGB, sind fr den Behandelnden Umstnde erkennbar, die die Annahme eines Behandlungsfehlers begrnden, hat er den Patienten ber diese auf Nachfrage oder zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren zu informieren.
KEYWORD
Arzt, Patient, Behandlungsvertrag, Behandlungsfehler, Aufklrungspflicht, Offenbarungspflicht, BGB
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